Ordensränge
Der Ordensgründer kann nun Mitglieder in den Rat berufen.
Ratsmitglieder haben die selben Rechte wie der Gründer bisher, jedoch keine Übersicht des Goldverkehrs.
        
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	OrdensrängeDer Ordensgründer kann nun Mitglieder in den Rat berufen. Ratsmitglieder haben die selben Rechte wie der Gründer bisher, jedoch keine Übersicht des Goldverkehrs.  | 
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