Der Ordensgründer kann nun Mitglieder in den Rat berufen.
Ratsmitglieder haben die selben Rechte wie der Gründer bisher, jedoch keine Übersicht des Goldverkehrs.
Der Ordensgründer kann nun Mitglieder in den Rat berufen.
Ratsmitglieder haben die selben Rechte wie der Gründer bisher, jedoch keine Übersicht des Goldverkehrs.